Friedrich Willems, unser Mann im Ortsbeirat, hat am 14.09.2010 folgendes beantragt:

Schranke auf Weg von Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet 1 Lachegraben

 

 

Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer die Befugnis zum Öffnen der Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, besitzt, welche Auflagen in Bezug auf das Öffnen und Schließen der Schranke bestehen und wie dies kontrolliert wird.

 

 

Begründung:

 

Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch die befugten Nutzer kann diese Entwicklung beendet werden und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden.