Die Ortsbeiräte haben eine Mittlerrolle zwischen den  Stadteilen ihres Ortsbezirks und der Stadtverordnetenversammlung.

Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen  von Stadtverordnetenversammlung oder Magistrat gehört werden, die den betreffenen Ortsbezirk betreffen, insbesondere bei der Verabschiedung  des städischen Etats.

So kann ein Ortsbeirat z.B. Verkehsberuhigungsmaßnahmen oder in der Grünpolitik dem Magistrat Handlungsaufträge erteilen oder zur Prüfung auffordern.

Unsere Kontaktperson für den Ortsbeirat